Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gestaltungsmissbrauch bei Aufstockung eines Mitunternehmeranteils im Zwei-Stufen-Modell vor Ablauf von einem Jahr seit der Aufnahme eines Sozius in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen Veräußerungsgewinn; Voraussetzungen eines Gestaltungmissbrauchs bei Aufnahme eines Mitgesellschafters in das Einzelunternehmen und Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Wege des sog. ...
- Judicialis
EStG § 18 Abs. 3; ; EStG 1998 § 34 Abs. 2; ; AO § 42 S. 1; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 3; EStG § 34; AO § 42
Gestaltungsmissbrauch; Mitgesellschafter; Einzelunternehmen; 2-Stufen-Modell - Gestaltungsmissbrauch bei Aufnahme eines Mitgesellschafters in das Einzelunternehmen und Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Wege des sog. Zwei-Stufen-Modells - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gestaltungsmissbrauch bei Aufnahme eines Mitgesellschafters in das Einzelunternehmen und Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Wege des sog. Zwei-Stufen-Modells
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen Veräußerungsgewinn; Voraussetzungen eines Gestaltungmissbrauchs bei Aufnahme eines Mitgesellschafters in das Einzelunternehmen und Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Wege des sog. ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
- BFH - VIII B 154/08 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1718
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Der BFH hat ausgeführt, steuerlich unerwünschte Ergebnisse einer solchen "zweistufige Gesellschaftsgründung" würden unter dem Gesichtspunkt eines Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO weitgehend ausgeschlossen werden können (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl. II 2000, 123).Das Gericht folgt der Auffassung des BFH in seinem Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 a.a.O., wonach die zweite Anteilsveräußerung zu einem steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn führen kann.
- BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn zwischen beiden Verträgen ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt, wenn dem Erwerber kein unwiderrufliches Optionsrecht eingeräumt wird und wenn dieser sich auch nicht seinerseits unwiderruflich verpflichtet hat, seinen Anteil zu erhöhen (BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 11/03, BStBl. II 2004, 1068).Von einer Umgehung ist auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen am angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1996 IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443; vom 16. September 2004, IV R 11/03, BStBl. II 2004, 1068).
- BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06
Praxisanteilsveräußerung; Zwei-Stufen-Modell; Rechtsmissbrauch
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
In besonders gelagerten Einzelfällen sind Ausnahmen denkbar (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Von einer Umgehung ist auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen am angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1996 IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443; vom 16. September 2004, IV R 11/03, BStBl. II 2004, 1068). - BFH, 07.07.1998 - VIII R 10/96
Gestaltungsmißbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorgegebene typische Gestaltung zur Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, sondern hierfür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 10/96, BStBl. II 1999, 729). - BFH, 08.05.2003 - IV R 54/01
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Die Unangemessenheit einer Rechtsgestaltung tritt insbesondere zu tage, wenn diese keinem wirtschaftlichen Zweck dient (BFH-Urteil vom 8. Mai 2003 IV R 54/01, BStBl. II 2003, 854). - BFH, 18.07.1994 - X R 33/91
Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Die Rechtswirkung des Bescheids wird vielmehr so herbeigeführt, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BStBl. II 1995, 4). - BFH, 11.04.1990 - I R 82/86
Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Eine derartige Nachholung der Veranlagungsarbeit bis hin zur Nachschiebung einer anderen Besteuerungsgrundlage unter freier Würdigung des Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in einem geänderten Grundlagenbescheid abschließend die negative Entscheidung getroffen wird, den Sachverhalt nicht mehr in das Grundlagenbescheidsverfahren einzubeziehen (BFH- Urteil vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143;… BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92, BFH/NV 1994, 547, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 07.12.1993 - IX R 134/92
Abfluß von Werbungskosten durch Abbuchung vom Konto einer KG
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Eine derartige Nachholung der Veranlagungsarbeit bis hin zur Nachschiebung einer anderen Besteuerungsgrundlage unter freier Würdigung des Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in einem geänderten Grundlagenbescheid abschließend die negative Entscheidung getroffen wird, den Sachverhalt nicht mehr in das Grundlagenbescheidsverfahren einzubeziehen (…BFH- Urteil vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 134/92, BFH/NV 1994, 547, jeweils mit weiteren Nachweisen).